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Kosten



Gesetzlich Versicherte
Ich verfüge über die Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Zum Erstgespräch müssen Sie nur Ihre Versichertenkarte mitbringen. Im Erstgespräch besprechen wir die notwendigen Formalitäten (z.B. die Einholung notwendiger Berichte von behandelnden Ärzten oder Kliniken).


Privatpatienten und Beihilfeberechtigte
Die Therapiekosten werden in der Regel von allen privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe übernommen. Die genaue Kostenübernahme hängt aber von den individuellen Vertragsbedingungen mit Ihrer privaten Krankenkasse ab. Ich empfehle, vor dem Therapiebeginn die Leistungsbedingungen mit der Krankenkasse zu klären, um ggf. Formulare zur Beantragung der Psychotherapie zu erhalten. Die Kosten für die Psychotherapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Selbstzahler
Unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus können Sie jederzeit eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis bei mir durchführen. Hierbei orientiere ich mich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).







 
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